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Verlautbarungen aus der evangelischen und katholischen Kirche:

Zusammengestellt von Volker Manderla 2006


A. Beschluss der Landessynode der  evangelischen Kirche im Rheinland 

vom Januar 2000:

Gottesdienstliche Begleitung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften

1.      Gleichgeschlechtliche Paare in verbindlichen Lebensgemeinschaften werden wie alle Gemeindeglieder seelsorgerlich begleitet.

2.      Es kann für diese Paare auch eine gottesdienstliche Begleitung geben.

3.      Dabei handelt es sich nicht um eine Amtshandlung.

4.      Für eine gottesdienstliche Begleitung ist Voraussetzung,

      a)  dass vorher eine gründliche Beratung, eine beschlussmäßige grundsätzliche Öffnung dieses Weges und eine Entscheidung über die Form der gottesdienstliche Begleitung im Presbyterium erfolgt sind;

      b)  dass die grundsätzliche Bereitschaft einer Pfarrerin oder eines Pfarrers vorliegt, die seelsorgerliche Verantwortung dafür zu übernehmen;

      c)  dass mindestens eine bzw. einer der beiden Partnerinnen oder Partner Mitglied der Evangelischen Kirche und dass keine bzw. keiner der beiden verheiratet ist.

5.     Die gottesdienstliche Begleitung ist in der liturgischen Gestaltung von der Trauung deutlich zu unterscheiden. Sie kann in folgender Form geschehen:

      a) In Hausandachten oder Andachten in Gemeindegruppen,

       b) in den Gottesdiensten der Gemeinde gemäß Artikel 16 und 17 der Kirchenordnung.

6.      Liturgische Modelle sind durch die Kirchenleitung herauszugeben und in die Beratung der Presbyterien einzubeziehen.Dieser Beschluss ist im Kirchlichen Amtsblatt zu veröffentlichen.


„Die homosexuelle Neigung ist objektiv ungeordnet, und homosexuelle Praktiken gehören zu den Sünden, die schwer gegen die Keuschheit verstoßen. Legalisierung von homosexuellen Lebensgemeinschaften würde dazu führen, dass das Verständnis für sittliche Grundwerte verdunkelt würde. Da sie keine Kinder zeugen könnten, ist ihre Verbindung nicht gottgewollt. Nur in der Ehe zwischen Mann und Frau darf Sexualität gelebt werden.“

(aus dem Dokument: "Erwägungen zu den Entwürfen einer rechtlichen Anerkennung der Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen" verfaßt von unserem jetzigen Papst Benedikt XVI. im Jahr 2003)


Mein Kommentar dazu:

Sexualität als Freude an der uns von Gott (!) geschenkten Lust akzeptiert er nicht. Mit einer solchen Position fördert die katholische Kirche die Heuchelei und Heimlichkeit. Wie viele katholische Christen leiden unter einer solchen harten Moral und sind dadurch in ihrer Seele tief geschädigt worden! Andere, vor allem junge Leute, kehren einer Kirche, die jegliche Lust unterdrückt, den Rücken. Das finde ich schade, denn es geht doch um die Frohe Botschaft, dass Gott uns liebt.

 


 
     
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